Sonntag, 18. März 2018

Wirrwar in den Kleinherrschaften am Vorabend des 30-jährigen Krieges (von C.A.)


Marisfeld



Wir lesen in den Henneberger Heimatblättern 7/1928: "Der katholische Herr, Adam Melchor, Marschalck von Ostheim, dem damals das Rittergut zu Marisfeld gehörte (heute Kreis Hildburghausen), suchte, wegen eines Schafknechts, im Jahr 1615 beim kaiserlichen Kammergericht in Spayer, seine Rechte als Reichsfreiherr gegenüber der evangelischen Hennebergischen Regierung zu Meiningen durchzusetzen. Denn, ob Schafknecht oder Adelsperson, auf keinen Fall durfte der Meininger Staatskanzler in dem, der Justizhoheit des Herrn v. Ostheim unterstehendem Gutsbezirks in Marisfeld, eine Amtshandlung vornehmen lassen. Mit bewaffneter Hand und auf gewalttätiger Weise, durfte niemand in Marisfeld einfallen, einen dortigen Untertanen beleidigen, ihn schädigen, pfänden, fangen oder vertreiben. Ein Reichsfreiherr von fränkischem Adel brauchte sich auf seinem Rittergut dergleichen nicht bieten zu lassen."
Was war geschehen ?
Dem Reichsrecht schnurstracks zuwider, hatten sich die Herren von Meiningen „angemaßt“, einen Schafknecht, der beim Marisfelder Schäfer diente, in Ehesachen nach Meiningen zu zitieren. Da der Knecht auf solche widerrechtliche Aufforderung hin nicht erschien, vielmehr sagen ließ, „wer etwas von ihm wolle, solle ihn bei seiner ordentlichen Obrigkeit zu Marisfeld suchen,“ hatten sie ihn durch ausgeschickte Hennebergische Häscher nachts auf einem Feld, auf Marisfelder Territorium im Schafpferch überfallen und mit Gewalt herausgeholt, als wäre er ein großer Übeltäter. Durch einen Landsknecht wurde er mit Stricken hart gebunden und nach Dillstädt gebracht. Hier hat man ihn im Wirtshaus sogar in Ketten geschlossen, ins Amt Kühndorf und dann nach Meiningen geführt, hier in einen Turm geworfen und niemand zu ihm gelassen.
Fron im Schatten der Bur

Der Gebietsherr von Marisfeld war über einen solchen schnöden Eingriff in seine Hoheitsrechte entrüstet. Sofort verlangte er vom Meininger Amt die Freilassung seines Schafknechts – ohne Erfolg. Er wiederholte sein Gesuch mehrmals schriftlich; es erfolgte keine Antwort. Der Schafknecht wurde längere Zeit in Meiningen gefangen gehalten, wurde aber vom Gericht in Meiningen schließlich freigesprochen, weil die Angaben der ihn beschuldigenden Magd als unrichtig befunden wurden. Der Schafknecht, nun aus der Gefangenschaft entlassen, musste trotzdem zwei Gulden und fünfzehn Kreuzer Gerichtsgebühren bezahlen. Auch das wollte die Obrigkeit von Marisfeld nicht hinnehmen.
Das angerufene kaiserliche Kammergericht zu Speyer gab der Marisfelder Obrigkeit in einem richterlichen Schreiben Recht, rügte noch besonders, „daß die Gefangennahme des Schafknechts an einem Feiertag, zu Peter und Paul, vorgenommen worden sei, womit in die geistlichen Vorschriften des Ostheimer- bzw. Marisfelder Gebiets frevelhaft eingegriffen worden sei.“ Die Henneberger Regierung in Meiningen sollte sich deshalb vor Gericht verantworten.
Nun wandten sich die Meininger Schutz suchend an ihre Regierung, den Kurfürsten von Sachsen, und alsbald erging vom Kurfürsten die Aufforderung an das Gericht, die Gerechtsame des fürstlichen Hauses Sachsen zu beachten und er erkannte eine Fehlhandlung und Verantwortung des Meininger Amtes nicht an.
Der Streit hatte von Anfang an auch einen kirchlichen Beigeschmack, weil hier evangelische und katholische Widerspenstigkeiten aufeinander trafen. Der Marschalck von Ostheim war katholisch geblieben und wollte seinen Glauben auch bei seinen Untertanen in seinem Herrschaftsgebiet – dazu gehörte Marisfeld - beibehalten bzw. durchsetzen. Die Hennebergischen Oberkonsistorialräte (= kirchliche Oberbehörde) waren deshalb am Ausgang des Streits stark interessiert, weil sie Marisfeld als zum evangelischen Gebiet gehörig betrachteten. Das Gericht, vor das der Schafknecht in Meiningen zitiert worden war, war aber das geistliche evangelische Ehegericht. Es hatte den Schafknecht beschuldigt, Georg Lotzens Tochter Martha zu Benshausen, die Ehe versprochen und nicht gehalten zu haben. Und deshalb hatte das geistliche Konsistorium den Schafknecht Walter Eckhardt von Oberkatz vor das kirchliche Gericht zitiert, auch den Herrn von Ostheim mehrmals aufgefordert, den Beklagten nach dem Hennebergischen Ehegericht zu schicken, aber Herr und Knecht hatten Widerstand geleistet.
Landleben im Mittelalter

Der Gutsherr ließ durch seinen Vogt in Marisfeld dem Pfarrer z.B. das Verlesen der Gerichtsladung von der Kanzel verbieten und verbot den Superintendenten zu Schleusingen, den Pfarrer in Marisfeld dazu anzuhalten. Der adlige Herr war nämlich auch katholischer Kirchenpatron auf seinem Gebiet und fühlte sich berechtigt, eventuell die Kirche zu schließen und den Schlüssel an sich zu nehmen, wenn die evangelische Geistlichkeit in seine Herrschaftsrechte eingriff. Auch in seinem Schreiben an die Hennebergische Regierung in Meiningen wird in diesem Zusammenhang vom bedrohten „Religionsfrieden“ geredet. Die Spannungen, die sich nach der Reformation zwischen Katholischer- und evangelischer Kirche aufgebaut hatten, waren ganz eindeutig in diese Auseinandersetzung eingeflossen.
Beim ersten Verhandlungstermin vor dem Kammergericht in Speyer argumentierten die Meininger wie nachfolgend beschrieben:
"Das Hennebergische Konsistorium bestritt dem Herrn zu Marisfeld das oberste Kirchenrecht, denn die Grafen zu Henneberg hätten einst auch in diesem, zwischen den Ämtern Kühndorf und Themar gelegenen Gebiet, das jus patronatus wie die jura Episcopolia (= Schirmherrschaft bzw. bischöfliche Aufsicht) inne gehabt. In Kirchen-und Ehesachen sei stets von Meiningen aus auch in Marisfeld die Aufsicht geführt worden. Das Konsistorium hatte deshalb den Befehl erwirkt, den Schafknecht im Felde bei der Herde oder sonst wo auszuheben, zu verwahren und nach Meiningen zu schaffen. Auf dem Gebiet des Amtes Kühndorf sei es gelungen, den Widerspenstigen habhaft zu werden."
Von ihrem Rechtsvertreter, Sebastian Wolff, wurden auch alle Akten in Kopie vorgelegt, aus denen hervorging, dass der Abt vom Kloster Veßra schon seit früher Zeit das Visitationsrecht in Kirchen-und Ehesachen zu Marisfeld ausübte und das dies durch Befehl des Kurfürsten auf die Hennebergischen Konsistorialien übergegangen und mit der Reformation evangelisch geworden sei. Sie wollten außerdem mit einer Urkunde von Anno 1578 beweisen, dass die Marisfelder Kirchen-und Schulbestellungen der Grafschaft Henneberg übergeben worden sei." Wolff wurde also mit einem umfangreichen Schriftmaterial über Fälle der bisherigen kirchlichen Herrschaft im Hennebergischen ausgestattet.
Ostheim

Aber auch der Marschalck von Ostheim war nicht müßig und stöberte in seinem Gutsarchiv etliche alte Urkunden auf. So ausgerüstet gingen die bestellten Rechtsvertreter in Speyer mit scharfen Waffen aufeinander los. Der Marisfelder Herr begab sich sogar persönlich mit seinen Urkunden zu seinem Advokaten nach Frankfurt, um ihn den Rücken zu stärken. Am 11. April 1616 erging vom Gericht der Bescheid, dass die Rechtsvertreter der beiden Seiten erneut vor Gericht zum nächsten Termin am 5. Mai zugelassen seien und dass alsdann die Streitsache entschieden werde. Aber beim „Wollen“ blieb es auch, denn einig wurden sich die Parteien nicht und auch das Gericht fand, entgegen seinen Vorstellungen, so schnell keine Entscheidung.
Inzwischen entbrannte in Marisfeld ein neuer Streit, der die ganze nähere Umgebung erregte. Der adelige Grundherr begann eigenmächtig einen katholischen Kirchenbau, ohne sich um die Kirchenbehörde zu scheren. In der ganzen Grafschaft Henneberg ging das Geschrei, die Bauern sollten mit Gewalt zu Fronleistungen beim illegalen Kirchenbau in Marisfeld herangezogen werden. Auch hieß es, am Tag „Peter und Paul“, der nach der Reformation im Hennebergischen als Festtag abgeschafft worden war, dürften die Bauern in Marisfeld nicht auf den Feldern arbeiten, da der Marschalk von Ostheim „Peter und Paul“ als Feiertag weiterhin auf seinem Gebiet beibehalten hatte. Nun wurde auch der Kurfürst in Sachsen erneut in diese Auseinandersetzung einbezogen, ohne dass damit eine Klärung der Zuständigkeiten herbeigeführt werden konnte und rein gar nichts war auch in Speyer entschieden worden. Der Konflikt ging weiter und inzwischen hatte auch der Hass unter den einander bekämpfenden Religionen in ganz Europa zugenommen.
Kleines führt zu Großem

Und so kam der 23. Mai 1618 heran, der alles auf den Kopf stellte. Was in Meiningen und Marisfeld, also in einem kleinen Herrschaftsgebiet schwelte, entlud sich zu diesem Zeitpunkt in Europa in einer mit politischen und kirchlichen Konflikten geladenen Atmosphäre in einen Krieg, der 30 Jahre dauern sollte. Während die 40 Millionen Bauern, auf denen das Gefüge der Zivilisation damals ruhte, ihre Felder bestellten, ihre Garben banden (oder eben ihre Schafe hüteten) und sich nicht darum kümmerten, was ihre weltlichen und kirchlichen Obrigkeiten in ihren Residenzen für Machtspiele inszenierten, braute sich über ihren Köpfen das Unheil zusammen. So flog am oben genannten Datum in dieses Explosionsgemisch die Kriegsfackel hinein, alles ging in Flammen auf und das Schwert entschied und nicht mehr der Gänsekiel.
Was sagt uns das für heute?

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